Allgemeine Geschäfts- und Mandatsbedingungen (AGB) advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft ist eine
deutsche Rechtsanwaltskanzlei, die
Produkte auf der
Webseite advokio.com anbietet. Details zu
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
findest
Du in den
allgemeinen Informationen
hier.
Die Rechtsberatung durch
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft ist von einer etwaigen Prozessfinanzierung durch
advokio unabhängig.
advokio nimmt keinen Einfluss auf die anwaltliche Beratung oder Verfahrensführung. Über eine Prozessfinanzierung entscheidet allein
advokio, nicht
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft.
Wörter in Kapitälchen sind definierte Begriffe, deren Bedeutung Du in dieser Frage unten oder
an der Stelle findest, an der der Begriff definiert wird.
„Beratungsprodukte“ sind Produkte, in deren Rahmen advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
Deine
Beratung bei rechtlichen Problemen übernimmt und Dir Ratschläge
zur Rechtslage und zum weiteren Vorgehen
gibt ohne jedoch selbst nach außen für Dich tätig zu werden.
„Dokumentenprodukte“ sind Produkte, in deren Rahmen advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
eines
oder mehrere Dokumente für Dich erstellt.
„Du“ (und alle entsprechenden Pronomen) bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die Leistungen der advokio Rechtsanwaltsgesellschaft anfragt oder sie mit einem Mandat beauftragt. Handelst Du wirksam für eine andere Person, ist diese Person Mandant.
„Interview“ bezeichnet eine digitale Abfrage auf advokio.com, mit der Informationen für eine Anfrage oder die Bearbeitung eines Produkts erhoben werden. Das Absenden eines Interviews begründet für sich allein weder ein Mandat noch eine Finanzierungszusage.
„Mandant“ ist die natürliche oder juristische Person, mit der advokio Rechtsanwaltsgesellschaft einen Mandatsvertrag geschlossen hat.
„Mandantenaccount“ ist ein Account, den
Du auf advokio.com einrichten kannst und der Deine
Daten und die Daten zu Deinen Produkten enthält.
„Mandat“ meint das Vertragsverhältnis zwischen Dir und advokio Rechtsanwaltsgesellschaft,
im
Rahmen dessen Du advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
beauftragst, Dich in einer bestimmten Sache rechtlich
zu vertreten.
„Produkt“ ist eine Rechtsdienstleistung
(zum Beispiel die Erstellung eines Dokuments oder die
Vertretung in einer Streitigkeit), die von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
für einen Mandanten
erbracht wird und die den auf der Produktseite beschriebenen Inhalt hat.
„
Prozessfinanzierungsprodukt“ bezeichnet ein über
advokio.com angebotenes
Produkt, für das eine gesonderte Prozessfinanzierung durch
advokio beantragt werden kann. Einzelheiten ergeben sich aus Abschnitt 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
advokio unter
https://www.advokio.com/imprint/AGB/#finanzierung-rechtsberatung-ref.
„Rechtsvertretungsprodukte“ sind Produkte in deren Rahmen advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
Deine rechtliche Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten oder
anderen Personen übernimmt.
„advokio Rechtsanwaltsgesellschaft“
bedeutet advokio Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Im
Kammereck 12e, 63329 Egelsbach.
„advokio“ bedeutet advokio UG
(haftungsbeschränkt), Im Kammereck 12e, 63329 Egelsbach.
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Mandatsbedingungen gelten für alle
Vereinbarungen zwischen
Dir und advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
und für alle Leistungen, die advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
an oder für Dich erbringt.
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft rechnet ihre Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, soweit nicht vor Mandatsbeginn wirksam eine andere Vergütung vereinbart wurde.
Ist für ein Produkt ein Festpreis angegeben und wird dieser wirksam vereinbart, umfasst der Festpreis nur die Vergütung und Auslagen von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Gerichts-, Behörden-, Sachverständigen-, Reise- und gegnerische Kosten sind nur umfasst, wenn dies ausdrücklich in Textform zugesagt wurde. Für gerichtliche Tätigkeiten bleiben die gesetzlichen Mindestgebühren unberührt.
Eine auf der Produktseite ausdrücklich als unentgeltlich bezeichnete Anfrage oder Erstberatung betrifft ausschließlich den jeweils so bezeichneten Leistungsabschnitt. Daraus folgt weder, dass ein anschließendes Mandat unentgeltlich ist, noch dass für ein Verfahren kein Kostenrisiko besteht.
Übernimmt
advokio aufgrund einer gesonderten Finanzierungszusage bestimmte Kosten, bleibt diese Finanzierung rechtlich vom Mandatsvertrag getrennt. Sie gilt ausschließlich für die in der Finanzierungszusage bezeichneten Kosten und Verfahrensabschnitte.
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft übernimmt durch die Finanzierung weder die Finanzierungspflichten von
advokio noch andere, nicht ausdrücklich erfasste Kosten. Die Einzelheiten findest
Du in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
advokio unter
https://www.advokio.com/imprint/AGB/#finanzierung-rechtsberatung-ref.
Die Finanzierung befreit Dich nicht von Deinen gesetzlichen oder vertraglichen Zahlungspflichten gegenüber advokio Rechtsanwaltsgesellschaft, Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Kostengläubigern. Soweit advokio zugesagte Kosten nicht übernimmt, insbesondere im Fall ihrer Zahlungsunfähigkeit, können die jeweiligen Kostengläubiger Dich weiterhin in Anspruch nehmen. advokio Rechtsanwaltsgesellschaft garantiert nicht die Zahlungsfähigkeit von advokio.
Vor der Übernahme eines kostenverursachenden Verfahrensschritts informiert Dich advokio Rechtsanwaltsgesellschaft über die voraussichtlichen Kosten, den Umfang einer etwaigen Finanzierungszusage und die für Dich verbleibenden Kostenrisiken. Ansprüche gegen advokio Rechtsanwaltsgesellschaft wegen eigener Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
Wenn Du einen Rechtstreit (zum Beispiel
gerichtlich oder im Rahmen eines
Verwaltungsverfahrens) gewinnst, hast Du unter Umständen einen
Kostenersatzanspruch gegen den Gegner
(zum Beispiel den Träger der Jugendhilfe). Bei einer zugesagten Prozessfinanzierung trittst Du die Kostenersatzansprüche gegen den Gegner, die Justizkasse, Rechtsschutzversicherungen oder sonstige
erstattungspflichtige Dritte, soweit diese Ansprüche Kosten der finanzierten Verfahrensabschnitte betreffen und nicht bereits wirksam an advokio abgetreten sind, an advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
ab. Du ermächtigst advokio
Rechtsanwaltsgesellschaft, den Zahlungspflichtigen über diese Abtretung zu informieren.
Die Abtretung dient der Abrechnung der gedeckten Kosten und erfasst nicht den im Verfahren verfolgten Hauptanspruch. advokio Rechtsanwaltsgesellschaft ermächtigt Dich, im Rahmen eines Vergleichs über den finanzierten Rechtsstreit auch über die an sie abgetretenen Kostenersatzansprüche zu verfügen.
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft rechnet Zahlungen Dritter (Gegner, Rechtsschutzversicherung, Sonstige) unverzüglich ab. Soweit es sich um Fremdgelder handelt, werden sie unverzüglich an die Berechtigten weitergeleitet; solange dies nicht möglich ist, werden sie nach den berufsrechtlichen Vorgaben auf einem Anderkonto verwaltet. Eine abweichende Verwahrung bedarf einer gesonderten, berufsrechtlich zulässigen Vereinbarung in Textform. advokio Rechtsanwaltsgesellschaft darf eingegangene Beträge nur insoweit auf eigene fällige Gebühren- oder Auslagenforderungen anrechnen oder mit diesen verrechnen, wie dies rechtlich zulässig ist und der Zweckbestimmung der Zahlung nicht widerspricht. Mit Geldern, die zweckgebunden zur Auszahlung an andere als Dich bestimmt sind, dürfen eigene Forderungen nicht verrechnet werden.
Soweit Kostenersatzansprüche oder Ansprüche auf Auszahlung eingezogener Kostenerstattungen wirksam an advokio abgetreten sind, berücksichtigt advokio Rechtsanwaltsgesellschaft diese Berechtigung und die für die Finanzierung vereinbarte Verwendung zur Begleichung der gedeckten Kosten. Dieselbe Kostenforderung wird nicht doppelt abgerechnet oder erfüllt. Eine Abtretung eigener anwaltlicher Vergütungsforderungen von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft an advokio wird hierdurch nicht vereinbart.
Die Übermittlung einer Anfrage, das Ausfüllen oder Absenden eines Interviews, das Hochladen von Unterlagen und ein Erstgespräch begründen für sich allein noch kein Mandatsverhältnis.
Ein Mandatsvertrag kommt erst zustande, wenn advokio Rechtsanwaltsgesellschaft die Übernahme des Mandats ausdrücklich in Textform bestätigt oder mit Deiner Zustimmung eindeutig mit der Mandatsbearbeitung beginnt.
Soweit für ein vollständig automatisiertes, unmittelbar entgeltliches Produkt auf der Produktseite ausdrücklich ein abweichender Vertragsschluss beschrieben ist, kommt der Vertrag durch die dort bezeichnete Bestellung und Annahme zustande.
Eine Finanzierungszusage von advokio ist ein rechtlich selbstständiger Vertrag. Weder die Annahme eines Mandats verpflichtet advokio zur Finanzierung noch begründet eine Finanzierungsanfrage oder Finanzierungszusage allein ein Mandat.
Inhalt und Umfang des Mandats ergeben sich vorrangig aus der Mandatsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung in Textform. Angaben auf einer Produktseite gelten ergänzend, soweit die Mandatsbestätigung nicht abweicht.
Das Mandat umfasst nur die ausdrücklich bezeichnete Tätigkeit und den ausdrücklich bezeichneten Verfahrensabschnitt. Insbesondere sind ein außergerichtliches Verfahren, ein Widerspruchsverfahren, ein Klageverfahren, ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sowie Rechtsmittel jeweils gesonderte Verfahrensabschnitte. Ein weiterer Verfahrensabschnitt wird nur aufgrund einer gesonderten Beauftragung übernommen.
Der Umfang einer Prozessfinanzierung bestimmt den Umfang des Mandats nicht und umgekehrt.
Bei Dokumentenprodukten schuldet advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
die Erstellung der auf der
jeweiligen Produktseite beschriebenen Dokumente auf Basis der von Dir im automatisierten Interview
bereitgestellten Informationen sowie die Zurverfügungstellung dieser Dokumente zum Download auf
advokio.com.
Nicht geschuldet ist eine weitergehende Beratung, insbesondere zur Geeignetheit der Dokumente
für bestimmte Zwecke oder die Erreichung eines bestimmten Ziels. Die weitere Verwendung der Dokumente
obliegt Dir eigenverantwortlich und ist nicht Teil der
geschuldeten Leistung der advokio
Rechtsanwaltsgesellschaft. Bei Bedarf kann advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
solche weitergehende
Beratung zur Verfügung stellen. Hierfür ist eine separate Vereinbarung zwischen
Dir und advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
erforderlich.
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt
alle Produkte für Dich auf
Basis der von Dir im
automatisierten Interview eingegebenen Daten. Diese Daten decken
Standardfälle ab, sind aber nicht in
der Lage, eine vollständiges Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt zu ersetzen. Für Produkte, bei
denen Deine Bedürfnisse über die im automatisierten Interview erfragten Informationen hinausgehen oder
bei denen die Individualisierungsmöglichkeiten nicht Deinen Bedürfnissen entsprechen, ist daher ein
vollständiges Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt nötig und empfohlen.
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft darf grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit Deiner Angaben vertrauen. Dies gilt nicht, wenn Angaben erkennbar unrichtig oder unvollständig sind oder anwaltliche Pflichten eine weitere Aufklärung erfordern. Für Nachteile, die kausal auf von Dir schuldhaft unrichtig oder unvollständig mitgeteilten Informationen beruhen, bist Du nach den gesetzlichen Vorschriften mitverantwortlich. Die gesetzliche Haftung von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft bleibt unberührt.
Das Mandat besteht für den jeweils vereinbarten Auftrag oder Verfahrensabschnitt. Bei Dokumentenprodukten endet es grundsätzlich mit der vertragsgemäßen Bereitstellung des Dokuments. Bei Beratungsprodukten endet es mit der vereinbarten Beratung. Bei Rechtsvertretungsprodukten endet es mit Abschluss des ausdrücklich beauftragten Verfahrensabschnitts, sofern es nicht zuvor gekündigt wird.
Die Beauftragung eines weiteren Verfahrensabschnitts, insbesondere eines Klage-, Eil- oder Rechtsmittelverfahrens, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Du kannst ein Mandatsverhältnis jederzeit
und ohne Angabe von Gründen kündigen.
Die Beendigung eines Mandatsverhältnisses durch advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
ist möglich,
praktisch aber selten und unterliegt berufsrechtlichen Einschränkungen. So darf
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft ein Mandat nicht zur Unzeit
kündigen. Das heißt,
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft muss Dir ausreichend Zeit geben, einen
anderen Anwalt zu beauftragen.
Wenn Du minderjährig bist, darfst Du advokio Rechtsanwaltsgesellschaft nur mit der Zustimmung
Deines/Deiner Erziehungsberechtigten mandatieren.
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft benötigt
für die Bearbeitung Deines Mandats Deine Mithilfe.
Alle Deine Angaben und Dokumente (sowohl im automatisierten Interview als auch bei Rückfragen von
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft) müssen richtig und vollständig
sein.
Wenn advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
Informationen, Dokumente oder andere Dinge (zum Beispiel Fotos von bestimmten Dingen) braucht, um
Dein Mandat zu bearbeiten bist Du verpflichtet,
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft diese Informationen, Dokumente
oder anderen Dinge unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Wenn Dir weitere Umstände bekannt sind oder
Dir Dokumente vorliegen, die für den Fall wichtig
sind, musst Du diese advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
rechtzeitig und unaufgefordert mitteilen beziehungsweise zusenden.
Die Erfüllung Deiner Mitwirkungspflichten ist nicht nur für advokio Rechtsanwaltsgesellschaft,
sondern auch für Dich sehr wichtig. Denn nur mit vollständigen und
richtigen Informationen, Dokumenten
und sonstigen Beweismitteln kann Dich advokio Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgreich vertreten.
Alles, was Du in Bezug auf ein rechtliches
Problem mit der Gegenseite, Gerichten oder anderen
Parteien besprichst oder mitteilst, kann negative Folgen für Dich
und den erfolgreichen Ausgang Deines
Mandats haben. Für die Dauer des Mandats bitten wir Dich und
empfehlen Dir daher dringend, mit der
Gegenseite, Gerichten, Versicherungen, anderen Beteiligten und deren jeweiligen Rechtsanwälten nur nach
vorheriger Absprache mit advokio Rechtsanwaltsgesellschaft zu
kommunizieren.
Einzelheiten zur Verarbeitung
Deiner Daten findest
Du in der Datenschutzerklärung von
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft unter
https://www.advokio-legal.com/Datenschutz/.
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft ist
verpflichtet, Deine Daten nach den strengen Regeln des
deutschen anwaltlichen Standesrechts zu schützen.
Du stimmst ausdrücklich zu, dass advokio Rechtsanwaltsgesellschaft advokio mit der technischen und administrativen Unterstützung der Anbahnung, Bearbeitung und Abrechnung Deines Mandats beauftragt. Dies umfasst den Betrieb und die Nutzung der Kanzlei-IT, die Erfassung, Übertragung, Speicherung und technische Verarbeitung von Fall- und Mandatsdaten, die automatisierte Erstellung von Dokumenten- und Rechnungsentwürfen nach Vorgaben von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft, die technische und administrative Abwicklung der Mandatskommunikation sowie die Aktenverwaltung, Datensicherung, Wartung und den Support.
Du willigst hiermit ausdrücklich ein, dass advokio Rechtsanwaltsgesellschaft advokio die hierfür erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen zugänglich macht und dass advokio diese für die beschriebenen Leistungen verarbeitet. Die Einwilligung umfasst sowohl die automatisierte Verarbeitung als auch die zur Leistungserbringung erforderliche Kenntnisnahme durch die hierfür eingesetzten Beschäftigten und berufsrechtskonform eingebundenen IT- und Servicedienstleister. In diesem Umfang entbindest Du advokio Rechtsanwaltsgesellschaft gegenüber den genannten Empfängern von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese Erklärung erfasst die beschriebenen Leistungen während der Anbahnung, Bearbeitung und Abrechnung Deines Mandats; sie muss nicht für jeden einzelnen Bearbeitungsschritt erneut abgegeben werden.
Die anwaltliche Beratung, rechtliche Entscheidungen und die anwaltliche Verantwortung verbleiben bei advokio Rechtsanwaltsgesellschaft. Die gesetzlichen Anforderungen an die Auswahl und Einbindung von Dienstleistern sowie an Verschwiegenheit, Geheimnisschutz und Datenschutz bleiben unberührt. Die vorstehende Einwilligung erlaubt nicht zugleich die Verwendung von Informationen für die Prozessfinanzierung; hierfür gilt der folgende Absatz.
Eine Weitergabe an andere Rechtsanwälte, Sachverständige oder sonstige Berater, Zertifizierungsstellen, die Berufshaftpflichtversicherung von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft, Finanzbehörden oder andere staatliche Stellen erfolgt nur, soweit sie für den jeweiligen Zweck erforderlich und aufgrund gesetzlicher Befugnisse oder einer hierfür wirksamen Einwilligung zulässig ist.
Beantragst oder nutzt Du eine Prozessfinanzierung durch advokio, erlaubst Du advokio Rechtsanwaltsgesellschaft hiermit ausdrücklich, advokio die für die Prüfung, Entscheidung, Durchführung und Abrechnung dieser Prozessfinanzierung erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen zu übermitteln. Dazu gehören die hierfür erforderlichen Angaben zum Sachverhalt, zu den rechtlichen Erfolgsaussichten, zum Verfahrensstand sowie zu Gebühren, Kosten und Kostenerstattungen. Für diese Zwecke entbindest Du advokio Rechtsanwaltsgesellschaft gegenüber advokio hiermit ausdrücklich von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.
Diese Einwilligung umfasst den erforderlichen laufenden Informationsaustausch während der beantragten oder vereinbarten Prozessfinanzierung und die zweckentsprechende Verwendung der Informationen durch die dafür zuständigen Personen bei advokio. Sie umfasst insoweit auch Informationen, die advokio bereits im Rahmen der technischen oder administrativen Unterstützung rechtmäßig zugänglich geworden sind. Eine erneute Schweigepflichtentbindung für jede von dieser Erklärung umfasste Übermittlung oder Verwendung ist nicht erforderlich. Eine Verwendung für andere Zwecke wird hierdurch nicht gestattet.
Die in diesem Abschnitt erteilten Einwilligungen und Schweigepflichtentbindungen kannst Du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Gesetzliche Befugnisse zur Eröffnung des Zugangs zu Mandatsinformationen und zu deren Verwendung sowie die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.
Details zur Speicherung und Weitergabe Deiner Daten findest
Du
in den
Datenschutzbestimmungen
von
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft.
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft verwendet
für die Bearbeitung von Mandaten IT-Lösungen von
advokio. Die Kommunikation zwischen Dir und advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
läuft primär über
advokio.com, wo Dir, sofern Du einen Mandantenaccount
angelegt hast, alle Informationen zu
Deinem Mandat in Deinem Mandantenbereich zur Verfügung gestellt werden. Über die Kommunikation über
Webseiten von advokio hinaus stimmst Du der Kommunikation per E-Mail, Telefon (oder anderen Arten der
(Video-)telefonie wie Zoom) besonderem elektronischem Anwaltspostfach (beA) und Telefax zu. Dies gilt
auch für den Verkehr zwischen advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
und Dritten im Zusammenhang mit der
Bearbeitung Deines Mandats.
Wenn Dein Mandat mit advokio Rechtsanwaltsgesellschaft über die einmalige
Zurverfügungstellung
eines Produkts hinausgeht (also zum Beispiel bei Deiner Vertretung
gegenüber Behörden oder gegenüber
einer anderen Person oder in einem Gerichtsverfahren), ist advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
gegebenenfalls auf Deine schnelle Information oder Rückmeldung
angewiesen. Bei solchen Mandaten prüfst
Du daher Deine E-Mails
mindestens einmal pro Tag.
Sofern Du in Urlaub gehst oder aus anderen
Gründen nicht erreichbar sein wirst, musst Du das
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft rechtzeitig mitteilen.
Sofern Du einen Mandantenaccount hast, geht advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
davon aus, dass
alle darin enthaltenen Daten einschließlich Kontaktdaten vollständig und korrekt sind. Ändern sich diese
Informationen, musst Du diese daher unverzüglich aktualisieren.
Bis Du die Informationen geändert hast
darf advokio Rechtsanwaltsgesellschaft davon ausgehen, dass alle
Informationen in Deinem
Mandantenaccount richtig und vollständig sind.
Jeglicher Informationsaustausch über advokio.com ist über das Hypertext Transfer Protocol Secure (HTTPS) verschlüsselt. E-Mails sind nicht automatisch Ende-zu-Ende verschlüsselt. Dabei besteht das Risiko, dass unbefugte Dritte vom Inhalt Kenntnis erhalten oder Nachrichten verändern. advokio Rechtsanwaltsgesellschaft nutzt einen solchen Kommunikationsweg mit Dir, wenn Du nach diesem Hinweis zustimmst oder diesen Kommunikationsweg selbst vorschlägst oder beginnst und nach dem Hinweis fortsetzt. Auf Dein entsprechendes Verlangen kann advokio Rechtsanwaltsgesellschaft auch per verschlüsselter E-Mail mit Dir kommunizieren; ein anderer sicherer Kommunikationsweg kann vereinbart werden. Du kannst jederzeit mitteilen, dass Du künftig einen anderen Kommunikationsweg nutzen möchtest. Die anwaltlich und datenschutzrechtlich erforderlichen Schutzmaßnahmen bleiben von Deiner Entscheidung unberührt.
Die Datenschutzerklärung von
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft findest
Du unter
https://www.advokio-legal.com/Datenschutz/.
Die technische Verfügbarkeit von advokio.com ist grundsätzlich keine von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft geschuldete anwaltliche Leistung, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Gesetzliche Ansprüche wegen einer eigenen Pflichtverletzung von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft bleiben unberührt.
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft bemüht
sich, möglichst viele Rechtsprodukte dauerhaft
anzubieten. advokio Rechtsanwaltsgesellschaft behält sich jedoch
vor, Rechtsprodukte ohne vorherige
Ankündigung mit sofortiger Wirkung aus dem Angebot zu nehmen. advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
übernimmt keine Verpflichtung für die Verfügbarkeit aller oder einzelner Rechtsprodukte.
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft nutzt für
die Speicherung und Verarbeitung von Daten sowie
für die Kommunikation mit Dir die IT-Services von advokio.
advokio wiederum nutzt Cloud- und sonstige
IT-Dienste sorgfältig ausgewählter Anbieter. advokio sichert Daten
in regelmäßigen Abständen und im
Einklang mit Grundsätzen ordnungsgemäßer Datensicherung. Trotzdem kann es, zum Beispiel durch
Stromausfälle, Softwareprobleme oder sonstige Ereignisse, zu Datenverlusten oder zur zeitweiligen
Nichtverfügbarkeit von Daten und Diensten kommen. advokio bemüht
sich in solchen Fällen, Daten und
Dienste schnellstmöglich, gegebenenfalls auf Basis der letzten Datensicherung, zur Verfügung zu stellen.
Für Schäden aus Datenverlusten oder fehlender Datenverfügbarkeit haftet advokio Rechtsanwaltsgesellschaft nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbegrenzung allein aufgrund einfacher Fahrlässigkeit oder allein aufgrund unterlassener Datensicherungen durch den Nutzer wird durch diese Allgemeinen Geschäfts- und Mandatsbedingungen nicht vereinbart. Ein etwaiges Mitverschulden wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
Die Fragen und Antworten in
Abschnitt 9
der AGB von
advokio gelten
auch für die von
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft auf
advokio.com bereitsgestellten Inhalte.
Du darfst jedes von uns über advokio.com erworbene Dokumenten- und Beratungsprodukt für Dich selbst im Rahmen des Verwendungszwecks des jeweiligen Produkts nutzen. Du darfst Dokumenten- und Beratungsprodukte für diesen Zweck reproduzieren und verändern. Änderst Du ein Dokument ohne erneute Prüfung durch advokio Rechtsanwaltsgesellschaft, ist advokio Rechtsanwaltsgesellschaft für Nachteile nicht verantwortlich, soweit diese ausschließlich durch Deine Änderung verursacht wurden. Die Haftung für die ursprünglich erbrachte Leistung bleibt unberührt. Von uns versandte Dokumente im Zusammenhang mit Rechtsvertretungsprodukten darfst Du nicht verändern. Du darfst Produkte nicht als Muster oder Vorlage verwenden. Auch darfst Du das Produkt nicht Dritten zur Verfügung stellen, sofern das für den Zweck des Produkts nicht erforderlich ist.
Grundsätzlich kannst Du ein Produkt einmalig über das
Interview erstellen und herunterladen. Hast Du
das Interview beendet und das Produkt
heruntergeladen besteht keine Möglichkeit mehr, das Produkt über
advokio.com anzupassen.
Hast Du eine E-Mail-Adresse angegeben, senden wir Dir
nach dem Kauf zusätzlich die von Dir gekauften Dokumente.
Verbrauchern steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Mandatsverträgen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher bist Du gemäß § 13 BGB, wenn Du als natürliche Person ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Deiner gewerblichen noch Deiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Die für den konkreten Vertrag maßgebliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden Dir vor Abgabe Deiner Vertragserklärung gesondert und bei Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt.
Du kannst den Widerruf durch jede eindeutige Erklärung gegenüber advokio Rechtsanwaltsgesellschaft ausüben, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Ist für einen über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Vertrag gesetzlich eine elektronische Widerrufsfunktion vorgeschrieben, kann der Widerruf auch über die dort bereitgestellte Funktion erklärt werden. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss erteilte Widerrufsbelehrung.
Muster-Widerrufsformular (nur ausfüllen und übermitteln, wenn Du den Vertrag widerrufen willst):
An advokio Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Im Kammereck 12e, 63329 Egelsbach; E-Mail: widerruf@advokio-legal.com; Telefon: 06103-3018552; Fax: 06103-3107367.
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die folgende Dienstleistung: [Bezeichnung]. Vertrag geschlossen am: [Datum]. Name und Anschrift des/der Verbraucher(s): [Angaben]. Datum; Unterschrift nur bei Mitteilung auf Papier.
Wenn Du einen Vertrag mit advokio Rechtsanwaltsgesellschaft wirksam widerrufst, erstattet sie erhaltene Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufs. Für die Rückzahlung verwendet sie grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Zahlung; hierfür wird Dir kein Entgelt berechnet. Die gesetzlichen Einzelheiten und Ausnahmen ergeben sich aus der bei Vertragsschluss erteilten Widerrufsbelehrung.
Verlangst Du ausdrücklich, dass advokio Rechtsanwaltsgesellschaft vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer entgeltlichen Tätigkeit beginnt, kann bei einem späteren wirksamen Widerruf unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen anfallen. Voraussetzung und Umfang richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der bei Vertragsschluss erteilten Widerrufsbelehrung.
Die Kündigung des Mandats und der Widerruf des Mandatsvertrags sind rechtlich zu unterscheiden. Vergütungsansprüche nach einer Kündigung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die gesetzlichen Folgen eines wirksamen Widerrufs bleiben unberührt.
Ob und wann ein Widerrufsrecht bei vollständig erbrachten Dienstleistungen oder bei der Bereitstellung nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlicher digitaler Inhalte erlischt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Hierzu gehören insbesondere Deine vorherige ausdrückliche Zustimmung und Bestätigung sowie die ordnungsgemäße Vertragsbestätigung. Die Einzelheiten stehen in der für das konkrete Produkt erteilten Widerrufsbelehrung.
Wenn Du mit einem Dokumenten- oder Beratungsprodukt nicht zufrieden bist, bietet Dir advokio
Rechtsanwaltsgesellschaft auf freiwilliger Basis an, das entsprechende Dokumenten- oder Beratungsprodukt
zurückzugeben. Ausreichend hierfür ist eine entsprechende E-Mail an info@advokio-legal.com mit einem
Hinweis, dass und warum Du mit einem Produkt unzufrieden bist. In diesem Fall erklärst Du Dich bereit,
alle Dokumente oder sonstigen Informationen in Bezug auf das jeweilige Produkt
zu löschen. advokio
Rechtsanwaltsgesellschaft wird Dir dann für das Produkt angefallene Honorar zurückzahlen.
Diese Rückgabegarantie beschränkt nicht Deine gesetzlichen Rechte und somit auch nicht Dein
Widerrufsrecht wie oben beschrieben.
Wenn Du advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
mandatierst, darf advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
die Daten in Deinem Mandantenaccount nutzen und darauf zugreifen.
Abschnitt 11 (Mandantenaccount) der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von advokio gilt auch im Rahmen
dieser Allgemeinen Mandats- und
Geschäftsbedingungen entsprechend.
Es gilt deutsches Recht. Bist Du Verbraucher und hast Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates unberührt.
Soweit ein Vertragsverhältnis besteht, werden Änderungen dieser Allgemeinen
Geschäfts und
Mandatsbedingungen innerhalb des Vertragsverhältnisses nur mit Deiner Zustimmung wirksam. Du wirst über
geplante Änderungen dieser Allgemeinen Geschäfts und Mandatsbedingungen per E-Mail informiert. Du kannst
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäfts und Mandatsbedingungen mit Wirkung für laufende
Vertragsverhältnisse per E-Mail oder durch einen Klick auf einen in der E-Mail enthaltenen Button
zustimmen.
Für zukünftige Vertragsverhältnisse kann advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
diese Allgemeinen
Geschäfts und Mandatsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Mandatsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Mandant Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft. Für Verbraucher wird kein hiervon abweichender Gerichtsstand vereinbart.
Stand: 22. Oktober 2026