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Allgemeine Geschäfts- und Mandatsbedingungen (AGB) advokio Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Was macht advokio Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und für was gelten diese Allgemeinen Geschäfts- und Mandatsbedingungen?
Was macht advokio Rechtsanwaltsgesellschaft?
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft ist eine deutsche Rechtsanwaltskanzlei, die Produkte auf der Webseite advokio.com anbietet. Details zu advokio Rechtsanwaltsgesellschaft findest Du in den allgemeinen Informationen hier. Die Rechtsberatung durch advokio Rechtsanwaltsgesellschaft ist von einer etwaigen Prozessfinanzierung durch advokio unabhängig. advokio nimmt keinen Einfluss auf die anwaltliche Beratung oder Verfahrensführung. Über eine Prozessfinanzierung entscheidet allein advokio, nicht advokio Rechtsanwaltsgesellschaft.
Welche Bedeutung haben Worte in Kapitälchen in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Mandatsbedingungen?
Wörter in Kapitälchen sind definierte Begriffe, deren Bedeutung Du in dieser Frage unten oder an der Stelle findest, an der der Begriff definiert wird.
„Beratungsprodukte“ sind Produkte, in deren Rahmen advokio Rechtsanwaltsgesellschaft Deine Beratung bei rechtlichen Problemen übernimmt und Dir Ratschläge zur Rechtslage und zum weiteren Vorgehen gibt ohne jedoch selbst nach außen für Dich tätig zu werden.
„Dokumentenprodukte“ sind Produkte, in deren Rahmen advokio Rechtsanwaltsgesellschaft eines oder mehrere Dokumente für Dich erstellt.
„Du“ (und alle entsprechenden Pronomen) bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die Leistungen der advokio Rechtsanwaltsgesellschaft anfragt oder sie mit einem Mandat beauftragt. Handelst Du wirksam für eine andere Person, ist diese Person Mandant.
„Interview“ bezeichnet eine digitale Abfrage auf advokio.com, mit der Informationen für eine Anfrage oder die Bearbeitung eines Produkts erhoben werden. Das Absenden eines Interviews begründet für sich allein weder ein Mandat noch eine Finanzierungszusage.
„Mandant“ ist die natürliche oder juristische Person, mit der advokio Rechtsanwaltsgesellschaft einen Mandatsvertrag geschlossen hat.
„Mandantenaccount“ ist ein Account, den Du auf advokio.com einrichten kannst und der Deine Daten und die Daten zu Deinen Produkten enthält.
„Mandat“ meint das Vertragsverhältnis zwischen Dir und advokio Rechtsanwaltsgesellschaft, im Rahmen dessen Du advokio Rechtsanwaltsgesellschaft beauftragst, Dich in einer bestimmten Sache rechtlich zu vertreten.
„Produkt“ ist eine Rechtsdienstleistung (zum Beispiel die Erstellung eines Dokuments oder die Vertretung in einer Streitigkeit), die von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft für einen Mandanten erbracht wird und die den auf der Produktseite beschriebenen Inhalt hat.
„Prozessfinanzierungsprodukt“ bezeichnet ein über advokio.com angebotenes Produkt, für das eine gesonderte Prozessfinanzierung durch advokio beantragt werden kann. Einzelheiten ergeben sich aus Abschnitt 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von advokio unter https://www.advokio.com/imprint/AGB/#finanzierung-rechtsberatung-ref.
„Rechtsvertretungsprodukte“ sind Produkte in deren Rahmen advokio Rechtsanwaltsgesellschaft Deine rechtliche Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten oder anderen Personen übernimmt.
„advokio Rechtsanwaltsgesellschaft“ bedeutet advokio Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Im Kammereck 12e, 63329 Egelsbach.
„advokio“ bedeutet advokio UG (haftungsbeschränkt), Im Kammereck 12e, 63329 Egelsbach.
Für was gelten diese Allgemeinen Geschäfts- und Mandatsbedingungen?
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Mandatsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen Dir und advokio Rechtsanwaltsgesellschaft und für alle Leistungen, die advokio Rechtsanwaltsgesellschaft an oder für Dich erbringt.
Gebühren und Kosten einschließlich Verfahrenskosten
Welche Gebühren fallen für die Beratung durch advokio Rechtsanwaltsgesellschaft an?
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft rechnet ihre Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, soweit nicht vor Mandatsbeginn wirksam eine andere Vergütung vereinbart wurde.
Ist für ein Produkt ein Festpreis angegeben und wird dieser wirksam vereinbart, umfasst der Festpreis nur die Vergütung und Auslagen von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Gerichts-, Behörden-, Sachverständigen-, Reise- und gegnerische Kosten sind nur umfasst, wenn dies ausdrücklich in Textform zugesagt wurde. Für gerichtliche Tätigkeiten bleiben die gesetzlichen Mindestgebühren unberührt.
Eine auf der Produktseite ausdrücklich als unentgeltlich bezeichnete Anfrage oder Erstberatung betrifft ausschließlich den jeweils so bezeichneten Leistungsabschnitt. Daraus folgt weder, dass ein anschließendes Mandat unentgeltlich ist, noch dass für ein Verfahren kein Kostenrisiko besteht.
Übernimmt advokio aufgrund einer gesonderten Finanzierungszusage bestimmte Kosten, bleibt diese Finanzierung rechtlich vom Mandatsvertrag getrennt. Sie gilt ausschließlich für die in der Finanzierungszusage bezeichneten Kosten und Verfahrensabschnitte. advokio Rechtsanwaltsgesellschaft übernimmt durch die Finanzierung weder die Finanzierungspflichten von advokio noch andere, nicht ausdrücklich erfasste Kosten. Die Einzelheiten findest Du in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von advokio unter https://www.advokio.com/imprint/AGB/#finanzierung-rechtsberatung-ref.
Die Finanzierung befreit Dich nicht von Deinen gesetzlichen oder vertraglichen Zahlungspflichten gegenüber advokio Rechtsanwaltsgesellschaft, Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Kostengläubigern. Soweit advokio zugesagte Kosten nicht übernimmt, insbesondere im Fall ihrer Zahlungsunfähigkeit, können die jeweiligen Kostengläubiger Dich weiterhin in Anspruch nehmen. advokio Rechtsanwaltsgesellschaft garantiert nicht die Zahlungsfähigkeit von advokio.
Vor der Übernahme eines kostenverursachenden Verfahrensschritts informiert Dich advokio Rechtsanwaltsgesellschaft über die voraussichtlichen Kosten, den Umfang einer etwaigen Finanzierungszusage und die für Dich verbleibenden Kostenrisiken. Ansprüche gegen advokio Rechtsanwaltsgesellschaft wegen eigener Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
Was sind Kostenerstattungsansprüche und was ist mit meinen Kostenerstattungsansprüchen, wenn ich einen Rechtsstreit (oder ein anderes Verfahren) gewinne?
Wenn Du einen Rechtstreit (zum Beispiel gerichtlich oder im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens) gewinnst, hast Du unter Umständen einen Kostenersatzanspruch gegen den Gegner (zum Beispiel den Träger der Jugendhilfe). Bei einer zugesagten Prozessfinanzierung trittst Du die Kostenersatzansprüche gegen den Gegner, die Justizkasse, Rechtsschutzversicherungen oder sonstige erstattungspflichtige Dritte, soweit diese Ansprüche Kosten der finanzierten Verfahrensabschnitte betreffen und nicht bereits wirksam an advokio abgetreten sind, an advokio Rechtsanwaltsgesellschaft ab. Du ermächtigst advokio Rechtsanwaltsgesellschaft, den Zahlungspflichtigen über diese Abtretung zu informieren. Die Abtretung dient der Abrechnung der gedeckten Kosten und erfasst nicht den im Verfahren verfolgten Hauptanspruch. advokio Rechtsanwaltsgesellschaft ermächtigt Dich, im Rahmen eines Vergleichs über den finanzierten Rechtsstreit auch über die an sie abgetretenen Kostenersatzansprüche zu verfügen.
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft rechnet Zahlungen Dritter (Gegner, Rechtsschutzversicherung, Sonstige) unverzüglich ab. Soweit es sich um Fremdgelder handelt, werden sie unverzüglich an die Berechtigten weitergeleitet; solange dies nicht möglich ist, werden sie nach den berufsrechtlichen Vorgaben auf einem Anderkonto verwaltet. Eine abweichende Verwahrung bedarf einer gesonderten, berufsrechtlich zulässigen Vereinbarung in Textform. advokio Rechtsanwaltsgesellschaft darf eingegangene Beträge nur insoweit auf eigene fällige Gebühren- oder Auslagenforderungen anrechnen oder mit diesen verrechnen, wie dies rechtlich zulässig ist und der Zweckbestimmung der Zahlung nicht widerspricht. Mit Geldern, die zweckgebunden zur Auszahlung an andere als Dich bestimmt sind, dürfen eigene Forderungen nicht verrechnet werden.
Soweit Kostenersatzansprüche oder Ansprüche auf Auszahlung eingezogener Kostenerstattungen wirksam an advokio abgetreten sind, berücksichtigt advokio Rechtsanwaltsgesellschaft diese Berechtigung und die für die Finanzierung vereinbarte Verwendung zur Begleichung der gedeckten Kosten. Dieselbe Kostenforderung wird nicht doppelt abgerechnet oder erfüllt. Eine Abtretung eigener anwaltlicher Vergütungsforderungen von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft an advokio wird hierdurch nicht vereinbart.
Zustandekommen, Dauer und Beendigung des Mandatsverhältnisses
Ab wann besteht ein Mandatsverhältnis zwischen mir und advokio Rechtsanwaltsgesellschaft?
Die Übermittlung einer Anfrage, das Ausfüllen oder Absenden eines Interviews, das Hochladen von Unterlagen und ein Erstgespräch begründen für sich allein noch kein Mandatsverhältnis.
Ein Mandatsvertrag kommt erst zustande, wenn advokio Rechtsanwaltsgesellschaft die Übernahme des Mandats ausdrücklich in Textform bestätigt oder mit Deiner Zustimmung eindeutig mit der Mandatsbearbeitung beginnt.
Soweit für ein vollständig automatisiertes, unmittelbar entgeltliches Produkt auf der Produktseite ausdrücklich ein abweichender Vertragsschluss beschrieben ist, kommt der Vertrag durch die dort bezeichnete Bestellung und Annahme zustande.
Eine Finanzierungszusage von advokio ist ein rechtlich selbstständiger Vertrag. Weder die Annahme eines Mandats verpflichtet advokio zur Finanzierung noch begründet eine Finanzierungsanfrage oder Finanzierungszusage allein ein Mandat.
Welchen Inhalt hat das Mandat?
Inhalt und Umfang des Mandats ergeben sich vorrangig aus der Mandatsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung in Textform. Angaben auf einer Produktseite gelten ergänzend, soweit die Mandatsbestätigung nicht abweicht.
Das Mandat umfasst nur die ausdrücklich bezeichnete Tätigkeit und den ausdrücklich bezeichneten Verfahrensabschnitt. Insbesondere sind ein außergerichtliches Verfahren, ein Widerspruchsverfahren, ein Klageverfahren, ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sowie Rechtsmittel jeweils gesonderte Verfahrensabschnitte. Ein weiterer Verfahrensabschnitt wird nur aufgrund einer gesonderten Beauftragung übernommen.
Der Umfang einer Prozessfinanzierung bestimmt den Umfang des Mandats nicht und umgekehrt.
Welche Leistungen schuldet advokio Rechtsanwaltsgesellschaft bei Dokumentenprodukten?
Bei Dokumentenprodukten schuldet advokio Rechtsanwaltsgesellschaft die Erstellung der auf der jeweiligen Produktseite beschriebenen Dokumente auf Basis der von Dir im automatisierten Interview bereitgestellten Informationen sowie die Zurverfügungstellung dieser Dokumente zum Download auf advokio.com.
Nicht geschuldet ist eine weitergehende Beratung, insbesondere zur Geeignetheit der Dokumente für bestimmte Zwecke oder die Erreichung eines bestimmten Ziels. Die weitere Verwendung der Dokumente obliegt Dir eigenverantwortlich und ist nicht Teil der geschuldeten Leistung der advokio Rechtsanwaltsgesellschaft. Bei Bedarf kann advokio Rechtsanwaltsgesellschaft solche weitergehende Beratung zur Verfügung stellen. Hierfür ist eine separate Vereinbarung zwischen Dir und advokio Rechtsanwaltsgesellschaft erforderlich.
Können Produkte von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft immer eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ersetzen?
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt alle Produkte für Dich auf Basis der von Dir im automatisierten Interview eingegebenen Daten. Diese Daten decken Standardfälle ab, sind aber nicht in der Lage, eine vollständiges Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt zu ersetzen. Für Produkte, bei denen Deine Bedürfnisse über die im automatisierten Interview erfragten Informationen hinausgehen oder bei denen die Individualisierungsmöglichkeiten nicht Deinen Bedürfnissen entsprechen, ist daher ein vollständiges Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt nötig und empfohlen.
Prüft advokio Rechtsanwaltsgesellschaft meine Angaben im automatisierten Interview auf Richtigkeit?
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft darf grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit Deiner Angaben vertrauen. Dies gilt nicht, wenn Angaben erkennbar unrichtig oder unvollständig sind oder anwaltliche Pflichten eine weitere Aufklärung erfordern. Für Nachteile, die kausal auf von Dir schuldhaft unrichtig oder unvollständig mitgeteilten Informationen beruhen, bist Du nach den gesetzlichen Vorschriften mitverantwortlich. Die gesetzliche Haftung von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft bleibt unberührt.
Wie lange besteht das Mandat zwischen mir und advokio Rechtsanwaltsgesellschaft?
Das Mandat besteht für den jeweils vereinbarten Auftrag oder Verfahrensabschnitt. Bei Dokumentenprodukten endet es grundsätzlich mit der vertragsgemäßen Bereitstellung des Dokuments. Bei Beratungsprodukten endet es mit der vereinbarten Beratung. Bei Rechtsvertretungsprodukten endet es mit Abschluss des ausdrücklich beauftragten Verfahrensabschnitts, sofern es nicht zuvor gekündigt wird.
Die Beauftragung eines weiteren Verfahrensabschnitts, insbesondere eines Klage-, Eil- oder Rechtsmittelverfahrens, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Kann ich ein Mandatsverhältnis kündigen?
Du kannst ein Mandatsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen.
Kann advokio Rechtsanwaltsgesellschaft das Mandatsverhältnis beenden?
Die Beendigung eines Mandatsverhältnisses durch advokio Rechtsanwaltsgesellschaft ist möglich, praktisch aber selten und unterliegt berufsrechtlichen Einschränkungen. So darf advokio Rechtsanwaltsgesellschaft ein Mandat nicht zur Unzeit kündigen. Das heißt, advokio Rechtsanwaltsgesellschaft muss Dir ausreichend Zeit geben, einen anderen Anwalt zu beauftragen.
Kann ich advokio Rechtsanwaltsgesellschaft mandatieren, wenn ich Minderjährig bin?
Wenn Du minderjährig bist, darfst Du advokio Rechtsanwaltsgesellschaft nur mit der Zustimmung Deines/Deiner Erziehungsberechtigten mandatieren.
Mitwirkungspflichten des Mandanten
Was sind meine Mitwirkungspflichten?
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft benötigt für die Bearbeitung Deines Mandats Deine Mithilfe. Alle Deine Angaben und Dokumente (sowohl im automatisierten Interview als auch bei Rückfragen von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft) müssen richtig und vollständig sein.
Wenn advokio Rechtsanwaltsgesellschaft Informationen, Dokumente oder andere Dinge (zum Beispiel Fotos von bestimmten Dingen) braucht, um Dein Mandat zu bearbeiten bist Du verpflichtet, advokio Rechtsanwaltsgesellschaft diese Informationen, Dokumente oder anderen Dinge unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Wenn Dir weitere Umstände bekannt sind oder Dir Dokumente vorliegen, die für den Fall wichtig sind, musst Du diese advokio Rechtsanwaltsgesellschaft rechtzeitig und unaufgefordert mitteilen beziehungsweise zusenden.
Die Erfüllung Deiner Mitwirkungspflichten ist nicht nur für advokio Rechtsanwaltsgesellschaft, sondern auch für Dich sehr wichtig. Denn nur mit vollständigen und richtigen Informationen, Dokumenten und sonstigen Beweismitteln kann Dich advokio Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgreich vertreten.
Kann ich selbst mit der Gegenseite oder Gerichten sprechen?
Alles, was Du in Bezug auf ein rechtliches Problem mit der Gegenseite, Gerichten oder anderen Parteien besprichst oder mitteilst, kann negative Folgen für Dich und den erfolgreichen Ausgang Deines Mandats haben. Für die Dauer des Mandats bitten wir Dich und empfehlen Dir daher dringend, mit der Gegenseite, Gerichten, Versicherungen, anderen Beteiligten und deren jeweiligen Rechtsanwälten nur nach vorheriger Absprache mit advokio Rechtsanwaltsgesellschaft zu kommunizieren.
Anwaltliche Schweigepflicht und Weitergabe von Daten
Welche Daten von mir werden wo gespeichert?
Einzelheiten zur Verarbeitung Deiner Daten findest Du in der Datenschutzerklärung von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft unter https://www.advokio-legal.com/Datenschutz/.
Werden meine Daten an andere Personen weitergegeben?
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft ist verpflichtet, Deine Daten nach den strengen Regeln des deutschen anwaltlichen Standesrechts zu schützen.
Du stimmst ausdrücklich zu, dass advokio Rechtsanwaltsgesellschaft advokio mit der technischen und administrativen Unterstützung der Anbahnung, Bearbeitung und Abrechnung Deines Mandats beauftragt. Dies umfasst den Betrieb und die Nutzung der Kanzlei-IT, die Erfassung, Übertragung, Speicherung und technische Verarbeitung von Fall- und Mandatsdaten, die automatisierte Erstellung von Dokumenten- und Rechnungsentwürfen nach Vorgaben von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft, die technische und administrative Abwicklung der Mandatskommunikation sowie die Aktenverwaltung, Datensicherung, Wartung und den Support.
Du willigst hiermit ausdrücklich ein, dass advokio Rechtsanwaltsgesellschaft advokio die hierfür erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen zugänglich macht und dass advokio diese für die beschriebenen Leistungen verarbeitet. Die Einwilligung umfasst sowohl die automatisierte Verarbeitung als auch die zur Leistungserbringung erforderliche Kenntnisnahme durch die hierfür eingesetzten Beschäftigten und berufsrechtskonform eingebundenen IT- und Servicedienstleister. In diesem Umfang entbindest Du advokio Rechtsanwaltsgesellschaft gegenüber den genannten Empfängern von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese Erklärung erfasst die beschriebenen Leistungen während der Anbahnung, Bearbeitung und Abrechnung Deines Mandats; sie muss nicht für jeden einzelnen Bearbeitungsschritt erneut abgegeben werden.
Die anwaltliche Beratung, rechtliche Entscheidungen und die anwaltliche Verantwortung verbleiben bei advokio Rechtsanwaltsgesellschaft. Die gesetzlichen Anforderungen an die Auswahl und Einbindung von Dienstleistern sowie an Verschwiegenheit, Geheimnisschutz und Datenschutz bleiben unberührt. Die vorstehende Einwilligung erlaubt nicht zugleich die Verwendung von Informationen für die Prozessfinanzierung; hierfür gilt der folgende Absatz.
Eine Weitergabe an andere Rechtsanwälte, Sachverständige oder sonstige Berater, Zertifizierungsstellen, die Berufshaftpflichtversicherung von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft, Finanzbehörden oder andere staatliche Stellen erfolgt nur, soweit sie für den jeweiligen Zweck erforderlich und aufgrund gesetzlicher Befugnisse oder einer hierfür wirksamen Einwilligung zulässig ist.
Beantragst oder nutzt Du eine Prozessfinanzierung durch advokio, erlaubst Du advokio Rechtsanwaltsgesellschaft hiermit ausdrücklich, advokio die für die Prüfung, Entscheidung, Durchführung und Abrechnung dieser Prozessfinanzierung erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen zu übermitteln. Dazu gehören die hierfür erforderlichen Angaben zum Sachverhalt, zu den rechtlichen Erfolgsaussichten, zum Verfahrensstand sowie zu Gebühren, Kosten und Kostenerstattungen. Für diese Zwecke entbindest Du advokio Rechtsanwaltsgesellschaft gegenüber advokio hiermit ausdrücklich von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.
Diese Einwilligung umfasst den erforderlichen laufenden Informationsaustausch während der beantragten oder vereinbarten Prozessfinanzierung und die zweckentsprechende Verwendung der Informationen durch die dafür zuständigen Personen bei advokio. Sie umfasst insoweit auch Informationen, die advokio bereits im Rahmen der technischen oder administrativen Unterstützung rechtmäßig zugänglich geworden sind. Eine erneute Schweigepflichtentbindung für jede von dieser Erklärung umfasste Übermittlung oder Verwendung ist nicht erforderlich. Eine Verwendung für andere Zwecke wird hierdurch nicht gestattet.
Die in diesem Abschnitt erteilten Einwilligungen und Schweigepflichtentbindungen kannst Du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Gesetzliche Befugnisse zur Eröffnung des Zugangs zu Mandatsinformationen und zu deren Verwendung sowie die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.
Details zur Speicherung und Weitergabe Deiner Daten findest Du in den Datenschutzbestimmungen von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft.
Kommunikation mit advokio Rechtsanwaltsgesellschaft
Wie kommuniziere ich mit advokio Rechtsanwaltsgesellschaft?
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft verwendet für die Bearbeitung von Mandaten IT-Lösungen von advokio. Die Kommunikation zwischen Dir und advokio Rechtsanwaltsgesellschaft läuft primär über advokio.com, wo Dir, sofern Du einen Mandantenaccount angelegt hast, alle Informationen zu Deinem Mandat in Deinem Mandantenbereich zur Verfügung gestellt werden. Über die Kommunikation über Webseiten von advokio hinaus stimmst Du der Kommunikation per E-Mail, Telefon (oder anderen Arten der (Video-)telefonie wie Zoom) besonderem elektronischem Anwaltspostfach (beA) und Telefax zu. Dies gilt auch für den Verkehr zwischen advokio Rechtsanwaltsgesellschaft und Dritten im Zusammenhang mit der Bearbeitung Deines Mandats.
Muss ich meine E-Mails regelmäßig prüfen?
Wenn Dein Mandat mit advokio Rechtsanwaltsgesellschaft über die einmalige Zurverfügungstellung eines Produkts hinausgeht (also zum Beispiel bei Deiner Vertretung gegenüber Behörden oder gegenüber einer anderen Person oder in einem Gerichtsverfahren), ist advokio Rechtsanwaltsgesellschaft gegebenenfalls auf Deine schnelle Information oder Rückmeldung angewiesen. Bei solchen Mandaten prüfst Du daher Deine E-Mails mindestens einmal pro Tag.
Sofern Du in Urlaub gehst oder aus anderen Gründen nicht erreichbar sein wirst, musst Du das advokio Rechtsanwaltsgesellschaft rechtzeitig mitteilen.
Müssen meine Daten im Mandantenbereich aktuell sein?
Sofern Du einen Mandantenaccount hast, geht advokio Rechtsanwaltsgesellschaft davon aus, dass alle darin enthaltenen Daten einschließlich Kontaktdaten vollständig und korrekt sind. Ändern sich diese Informationen, musst Du diese daher unverzüglich aktualisieren. Bis Du die Informationen geändert hast darf advokio Rechtsanwaltsgesellschaft davon ausgehen, dass alle Informationen in Deinem Mandantenaccount richtig und vollständig sind.
Ist meine Kommunikation mir advokio Rechtsanwaltsgesellschaft verschlüsselt?
Jeglicher Informationsaustausch über advokio.com ist über das Hypertext Transfer Protocol Secure (HTTPS) verschlüsselt. E-Mails sind nicht automatisch Ende-zu-Ende verschlüsselt. Dabei besteht das Risiko, dass unbefugte Dritte vom Inhalt Kenntnis erhalten oder Nachrichten verändern. advokio Rechtsanwaltsgesellschaft nutzt einen solchen Kommunikationsweg mit Dir, wenn Du nach diesem Hinweis zustimmst oder diesen Kommunikationsweg selbst vorschlägst oder beginnst und nach dem Hinweis fortsetzt. Auf Dein entsprechendes Verlangen kann advokio Rechtsanwaltsgesellschaft auch per verschlüsselter E-Mail mit Dir kommunizieren; ein anderer sicherer Kommunikationsweg kann vereinbart werden. Du kannst jederzeit mitteilen, dass Du künftig einen anderen Kommunikationsweg nutzen möchtest. Die anwaltlich und datenschutzrechtlich erforderlichen Schutzmaßnahmen bleiben von Deiner Entscheidung unberührt.
Gibt es Datenschutzbedingungen von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft?
Die Datenschutzerklärung von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft findest Du unter https://www.advokio-legal.com/Datenschutz/.
Verfügbarkeit der Website und von Daten, Datenschutz und Datensicherheit
Wie ist advokio.com und die Kommunikation über advokio.com verfügbar?
Die technische Verfügbarkeit von advokio.com ist grundsätzlich keine von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft geschuldete anwaltliche Leistung, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Gesetzliche Ansprüche wegen einer eigenen Pflichtverletzung von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft bleiben unberührt.
Sind alle Rechtsprodukte immer verfügbar?
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft bemüht sich, möglichst viele Rechtsprodukte dauerhaft anzubieten. advokio Rechtsanwaltsgesellschaft behält sich jedoch vor, Rechtsprodukte ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung aus dem Angebot zu nehmen. advokio Rechtsanwaltsgesellschaft übernimmt keine Verpflichtung für die Verfügbarkeit aller oder einzelner Rechtsprodukte.
Wie ist die Verfügbarkeit von Daten und deren Backup bei advokio.com?
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft nutzt für die Speicherung und Verarbeitung von Daten sowie für die Kommunikation mit Dir die IT-Services von advokio. advokio wiederum nutzt Cloud- und sonstige IT-Dienste sorgfältig ausgewählter Anbieter. advokio sichert Daten in regelmäßigen Abständen und im Einklang mit Grundsätzen ordnungsgemäßer Datensicherung. Trotzdem kann es, zum Beispiel durch Stromausfälle, Softwareprobleme oder sonstige Ereignisse, zu Datenverlusten oder zur zeitweiligen Nichtverfügbarkeit von Daten und Diensten kommen. advokio bemüht sich in solchen Fällen, Daten und Dienste schnellstmöglich, gegebenenfalls auf Basis der letzten Datensicherung, zur Verfügung zu stellen.
Für Schäden aus Datenverlusten oder fehlender Datenverfügbarkeit haftet advokio Rechtsanwaltsgesellschaft nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbegrenzung allein aufgrund einfacher Fahrlässigkeit oder allein aufgrund unterlassener Datensicherungen durch den Nutzer wird durch diese Allgemeinen Geschäfts- und Mandatsbedingungen nicht vereinbart. Ein etwaiges Mitverschulden wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
Urheberrecht, Rechte an Produkten
Gibt es Urheberrechte zu beachten?
Die Fragen und Antworten in Abschnitt 9 der AGB von advokio gelten auch für die von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft auf advokio.com bereitsgestellten Inhalte.
Wie darf ich über advokio.com erworbene Produkte von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft nutzen?
Du darfst jedes von uns über advokio.com erworbene Dokumenten- und Beratungsprodukt für Dich selbst im Rahmen des Verwendungszwecks des jeweiligen Produkts nutzen. Du darfst Dokumenten- und Beratungsprodukte für diesen Zweck reproduzieren und verändern. Änderst Du ein Dokument ohne erneute Prüfung durch advokio Rechtsanwaltsgesellschaft, ist advokio Rechtsanwaltsgesellschaft für Nachteile nicht verantwortlich, soweit diese ausschließlich durch Deine Änderung verursacht wurden. Die Haftung für die ursprünglich erbrachte Leistung bleibt unberührt. Von uns versandte Dokumente im Zusammenhang mit Rechtsvertretungsprodukten darfst Du nicht verändern. Du darfst Produkte nicht als Muster oder Vorlage verwenden. Auch darfst Du das Produkt nicht Dritten zur Verfügung stellen, sofern das für den Zweck des Produkts nicht erforderlich ist.
Wenn ich ein Produkt erworben habe, wie oft kann ich das Produkt über das Interview auf advokio.com erneut erstellen oder anpassen?
Grundsätzlich kannst Du ein Produkt einmalig über das Interview erstellen und herunterladen. Hast Du das Interview beendet und das Produkt heruntergeladen besteht keine Möglichkeit mehr, das Produkt über advokio.com anzupassen. Hast Du eine E-Mail-Adresse angegeben, senden wir Dir nach dem Kauf zusätzlich die von Dir gekauften Dokumente.
Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
Kann ich den Kauf von Produkten oder andere Vereinbarungen mit advokio Rechtsanwaltsgesellschaft widerrufen?
Verbrauchern steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Mandatsverträgen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher bist Du gemäß § 13 BGB, wenn Du als natürliche Person ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Deiner gewerblichen noch Deiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Die für den konkreten Vertrag maßgebliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden Dir vor Abgabe Deiner Vertragserklärung gesondert und bei Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt.
Wie erkläre ich den Widerruf gegenüber advokio Rechtsanwaltsgesellschaft?
Du kannst den Widerruf durch jede eindeutige Erklärung gegenüber advokio Rechtsanwaltsgesellschaft ausüben, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Ist für einen über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Vertrag gesetzlich eine elektronische Widerrufsfunktion vorgeschrieben, kann der Widerruf auch über die dort bereitgestellte Funktion erklärt werden. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss erteilte Widerrufsbelehrung.
Muster-Widerrufsformular (nur ausfüllen und übermitteln, wenn Du den Vertrag widerrufen willst):
An advokio Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Im Kammereck 12e, 63329 Egelsbach; E-Mail: widerruf@advokio-legal.com; Telefon: 06103-3018552; Fax: 06103-3107367.
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die folgende Dienstleistung: [Bezeichnung]. Vertrag geschlossen am: [Datum]. Name und Anschrift des/der Verbraucher(s): [Angaben]. Datum; Unterschrift nur bei Mitteilung auf Papier.
Welche Folgen hat der Widerruf grundsätzlich?
Wenn Du einen Vertrag mit advokio Rechtsanwaltsgesellschaft wirksam widerrufst, erstattet sie erhaltene Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufs. Für die Rückzahlung verwendet sie grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Zahlung; hierfür wird Dir kein Entgelt berechnet. Die gesetzlichen Einzelheiten und Ausnahmen ergeben sich aus der bei Vertragsschluss erteilten Widerrufsbelehrung.
Welche Folgen hat der Widerruf, wenn ich einen Vertragsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt habe?
Verlangst Du ausdrücklich, dass advokio Rechtsanwaltsgesellschaft vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer entgeltlichen Tätigkeit beginnt, kann bei einem späteren wirksamen Widerruf unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen anfallen. Voraussetzung und Umfang richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der bei Vertragsschluss erteilten Widerrufsbelehrung.
Gibt es bei einem Widerruf von Mandatsvereinbarungen etwas, das ich wissen muss?
Die Kündigung des Mandats und der Widerruf des Mandatsvertrags sind rechtlich zu unterscheiden. Vergütungsansprüche nach einer Kündigung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die gesetzlichen Folgen eines wirksamen Widerrufs bleiben unberührt.
Gibt es bei einem Widerruf von Dokumenten- und Beratungsprodukten etwas, das ich wissen muss?
Ob und wann ein Widerrufsrecht bei vollständig erbrachten Dienstleistungen oder bei der Bereitstellung nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlicher digitaler Inhalte erlischt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Hierzu gehören insbesondere Deine vorherige ausdrückliche Zustimmung und Bestätigung sowie die ordnungsgemäße Vertragsbestätigung. Die Einzelheiten stehen in der für das konkrete Produkt erteilten Widerrufsbelehrung.
Gibt advokio Rechtsanwaltsgesellschaft eine Rückgabegarantie?
Wenn Du mit einem Dokumenten- oder Beratungsprodukt nicht zufrieden bist, bietet Dir advokio Rechtsanwaltsgesellschaft auf freiwilliger Basis an, das entsprechende Dokumenten- oder Beratungsprodukt zurückzugeben. Ausreichend hierfür ist eine entsprechende E-Mail an info@advokio-legal.com mit einem Hinweis, dass und warum Du mit einem Produkt unzufrieden bist. In diesem Fall erklärst Du Dich bereit, alle Dokumente oder sonstigen Informationen in Bezug auf das jeweilige Produkt zu löschen. advokio Rechtsanwaltsgesellschaft wird Dir dann für das Produkt angefallene Honorar zurückzahlen.
Diese Rückgabegarantie beschränkt nicht Deine gesetzlichen Rechte und somit auch nicht Dein Widerrufsrecht wie oben beschrieben.
Mandantenaccount
Gibt es etwas zu beachten, wenn ich einen advokio Mandantenaccount nutze?
Wenn Du advokio Rechtsanwaltsgesellschaft mandatierst, darf advokio Rechtsanwaltsgesellschaft die Daten in Deinem Mandantenaccount nutzen und darauf zugreifen. Abschnitt 11 (Mandantenaccount) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von advokio gilt auch im Rahmen dieser Allgemeinen Mandats- und Geschäftsbedingungen entsprechend.
Schlussbestimmungen
Welches Recht gilt für alle Verträge mit advokio Rechtsanwaltsgesellschaft?
Es gilt deutsches Recht. Bist Du Verbraucher und hast Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates unberührt.
Kann advokio Rechtsanwaltsgesellschaft diese AGB einseitig ändern?
Soweit ein Vertragsverhältnis besteht, werden Änderungen dieser Allgemeinen Geschäfts und Mandatsbedingungen innerhalb des Vertragsverhältnisses nur mit Deiner Zustimmung wirksam. Du wirst über geplante Änderungen dieser Allgemeinen Geschäfts und Mandatsbedingungen per E-Mail informiert. Du kannst Änderungen dieser Allgemeinen Geschäfts und Mandatsbedingungen mit Wirkung für laufende Vertragsverhältnisse per E-Mail oder durch einen Klick auf einen in der E-Mail enthaltenen Button zustimmen.
Für zukünftige Vertragsverhältnisse kann advokio Rechtsanwaltsgesellschaft diese Allgemeinen Geschäfts und Mandatsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern.
Was passiert, wenn Teile dieser AGB unwirksam sind?
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Mandatsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Welcher Gerichtsstand gilt für Streitigkeiten zwischen mir und advokio Rechtsanwaltsgesellschaft?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Mandant Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von advokio Rechtsanwaltsgesellschaft. Für Verbraucher wird kein hiervon abweichender Gerichtsstand vereinbart.
Stand: 22. Oktober 2026